Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Stadt Pasing, München

Bereitstellung
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

Um- und Abbestellung
Logis (bis zu 4 Zimmern: Individualgast):
Gebuchte Zimmer können einen Tag vor Anreise bis 18.00 Uhr kostenfrei in Schriftform storniert werden, danach fallen 80% Stornogebühr auf die Logis an. Zu Messen bzw. zum Oktoberfest können Stornierungen generell nur schriftlich spätestens 14 Tage vorher getätigt werden, innerhalb der 14 Tage vor Anreise kostenfrei möglich, danach fallen 80% Stornogebühr auf die Logis an.

Logis ab 5 - 10 Zimmern:
bei geringer Auslastung:
bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
bis 3 Tage vor Anreise 50% auf die Logis
unter 3 Tage vor Anreise 80% auf die Logis


bei hoher Auslastung:
bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei
bis 10 Tage vor Anreise 25% auf die Logis
bis 7 Tage vor Anreise 50% auf die Logis
unter 7 Tage vor Anreise 80% auf die Logis

Logis (ab 10 Zimmern: Gruppen-Arrangement):
Für Kontingente von mehr als 10 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:

28 Tage vor Anreise = vollständige Abbestellung kostenfrei möglich
28 - 22 Tage vor Anreise = 25 % auf die vereinbarten Logisnächte
21 - 15 Tage vor Anreise = 50 % auf die vereinbarten Logisnächte
14 - 8 Tage vor Anreise = 75 % auf die vereinbarten Logisnächte
7 - 0 Tage vor Anreise = 80 % auf die vereinbarten Logisnächte

Umfasst das vereinbarte Kontingent mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils     30 Tage.

Logis (ab 20 Zimmern: Gruppen-Arrangement):
Für Kontingente von mehr als 20 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:

42 Tage vor Anreise = vollständige Abbestellung kostenfrei möglich
42 - 36 Tage vor Anreise = 15 % auf die vereinbarten Logisnächte
35 - 29 Tage vor Anreise = 25 % auf die vereinbarten Logisnächte
28 - 22 Tage vor Anreise = 50 % auf die vereinbarten Logisnächte
21 - 8 Tage vor Anreise = 75 % auf die vereinbarten Logisnächte
7 - 0 Tage vor Anreise = 80 % auf die vereinbarten Logisnächte

Umfasst das vereinbarte Kontingent mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.

Veranstaltungen
Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen Gültigkeit:

20 - 50 Teilnehmer (Räume bis 100 qm) = 2 Wochen
bis 100 Teilnehmer (Räume bis 200 qm) = 4 Wochen

Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchtem Logis um eine Aufwandsersparnis von 20 %. Auf Vereinbarungen für Verzehr wird bis zu 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsersparnis von 40 % gewährt, jedoch minimal die äquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vetragspartners um den erzielten Erlös vermindert.

Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 48 Std. vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl.

Deposit
Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe - spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen. Die Sicherheitsleistung durch eine gültige Kreditkarte (Kartennummer und Gültigkeitsdatum) ersetzt die Vorauszahlungsverpflichtung.

Verbindlichkeit von Angeboten
Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt.). Zu Messe- und Oktoberfestzeiten können Doppelzimmer auch bei Einzelbelegung nur zu Doppelzimmerpreisen abgegeben werden.Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

Zahlung
Gastrechnungen sind sofort bar netto Kasse zu zahlen.

Sämtliche Gastkonten werden wöchentlich zahlbar.

Rechnungsstellung
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins von 1 % (je angefangener Monat) belegt.

Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, Mastercard.Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.

Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.

Ausschluß Dritter
Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Haftung
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden.

Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100fache des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 €). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß § 701 BGB nur bis zum Betrage von 800,00 € gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.

Abreise
Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 10:00 Uhr mitzuteilen. Die Abreise sollte bis 11:00 Uhr erfolgen oder anderenfalls eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden.

Namensnennung
Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Hotelier.

Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.

Weckaufträge
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Post- und Warensendungen
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Transport
Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

Gerichtsstand
ist München. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand München.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union
eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“)
eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Stand: 5. Juni 2019

Kontaktinformationen

Tel: +49 (089) 82 92 95-0
Fax: +49 (089) 82 92 95-333
E-Mail: hotel@stadtpasing.de

Hotel Stadt Pasing garni ***
Blumenauer Straße 131
81241 München-Pasing

Kurzinfos

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